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Berufliches Gymnasium



Präsentation zum Beruflichen Gymnasium Technik als PDF-Datei

Fachrichtung Technik

Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in drei Zweige, die in Lübeck an folgenden Schulen angeboten werden:

Das Berufliche Gymnasium vermittelt durch berufsbezogene und allgemeine Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in allen Studienrichtungen (allgemeine Hochschulreife) entspricht. Zudem bereiten die Inhalte der berufsbezogenen Fächer die Schülerinnen und Schüler auch auf eine anspruchsvolle Berufsausbildung vor.

Berechtigungen

Den Abschluss im Beruflichen Gymnasium bildet die Abiturprüfung und damit die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife. Sie berechtigt zum Studium an den Hochschulen und Universitäten.

Am Ende der Jahrgangsstufe 12 kann die Fachhochschulreife (schulischer Teil) zuerkannt werden, wenn bestimmte Leistungen erbracht wurden. Die Zugangsberechtigung zur Fachhochschule setzt aber voraus, dass zusätzlich ein i.d.R. mindestens einjähriges nicht unterbrochenes Praktikum nachgewiesen wird.

Aufnahmebedingungen

Die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium kann vorrangig mit einem Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgen,

Darüber hinaus können Bewerber und Bewerberinnen nachrangig mit dem Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt der Fächer der Stundentafel von besser als 3,0 aufgenommen werden.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufsschulabschlusszeugnis wird die ermittelte Durchschnittnote um 0,5 verbessert.

Liegt ein Abschlusszeugnis noch nicht vor, so ist das letzte Halbjahreszeugnis vorläufig zugrunde zu legen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (Grundlage § 24 Abs. 4 Satz 1 SchulG in Verbindung mit § 63 Abs. 1 Nr. 18 SchulG).

Die Dauer des Schulbesuchs

Die Dauer des Schulbesuchs beträgt in der Regel drei, höchstens jedoch vier Jahre. Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden.

Ein vorangegangener Schulbesuch der Oberstufe eines Gymnasiums wird auf die Schulbesuchsdauer des Beruflichen Gymnasiums angerechnet.

Unterricht

Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in eine einjährige Einführungszeit (11. Jahrgang) und eine zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Jahrgang).

Der Unterricht wird in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächern erteilt. Die Fächer werden auf zwei Anforderungsniveaus unterrichtet:

Mit der Anmeldung wählen die Schülerinnen und Schüler ihr erstes und zweites Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau.

Das erste Fach ist das berufsbezogene Fach. Dabei besteht an der EPS die Auswahlmöglichkeit zwischen Bautechnik, Elektrotechnik, Maschinenbautechnik oder Datenverarbeitungstechnik.

Das zweite Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau muss die Schülerin oder der Schüler aus den Kernfächern Deutsch, Englisch oder Mathematik wählen. Bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres ist ein Wechsel ohne Rücktritt möglich.

Weiterhin sind folgende Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau - soweit sie nicht auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet werden - zu belegen:

Deutsch, Englisch, eine weitere Fremdsprache (Französisch oder Spanisch), Mathematik, Chemie, Physik, Berufliche Informatik, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftslehre, Kunst oder Literatur oder Musik, Religion oder Philosophie und Sport

Anmeldung

Der Aufnahmeantrag für das jeweils im Sommer beginnende Schuljahr ist für alle Schüler/Schülerinnen vom 01. Februar bis Ende Februar bei der Emil-Possehl-Schule Lübeck zu stellen.

Der Antrag auf Aufnahme ist im Internet ( www.emil-possehl-schule.de) oder im Schulbüro erhältlich.

Kosten

Die Schulkonferenz der EPS hat die Einführung eines Schülerbeitrages für Lernmittel in Höhe von 15,00 € und 5,00 € für den Förderverein beschlossen. Die Verwendung des Geldes unterliegt der Kontrolle des Haushaltsausschusses.

Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen und der zur Verfügung stehenden Mittel kostenlos zur Verfügung gestellt. Die darüber hinaus benötigten Lernmittel müssen von den Erziehungsberechtigten angeschafft werden.

Für den Unterricht in den technischen Fächern wird die Anschaffung eines Taschenrechners ( CAS-Computer-Algebra-System ) empfohlen. Dieser kostet ca. 150 €.

Es sind weiter Kosten für Klassen- oder Kursfahrten einzuplanen (ca. 300 €).

Ansprechpartner: